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593 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://14-04-2020-2C_573-2019
  1. 86 III 53
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    16. Entscheid vom 23. August 1960 i.S. K.
    Regeste [D, F, I] Pfändung des Rein-Einkommens aus selbständiger Berufstätigkeit (entsprechende Anwendung des Art. 93 SchKG). 1. Pflicht des Betreibungsamtes, die zur Ermittlung des allfällig pfändbaren Teilbetrages des Reinverdienstes wesentlichen Tatsachen abzuklären. ...
  2. 85 III 31
    Relevanz
    7. Entscheid vom 29. Januar 1959 i.S. M.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Zulässigkeit der Beschwerde, mit welcher der Schuldner die Auszahlung eines vom Betreibungsamt zu Unrecht eingezogenen Lohnbetrags verlangt. Vollzug der Lohnpfändung bei einem Schuldner, der von seiner Ehefrau einen Beitrag an die eheliche...
  3. 97 III 16
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    5. Entscheid vom 14. Januar 1971 i.S. Räber.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbare Rente und Lohnpfändung (Art. 92 und 93 SchKG). Das Erwerbseinkommen eines Schuldners, der eine unpfändbare Rente bezieht, ist so weit pfändbar, als es den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Notbedarfs übersteigt. Das gilt auch für den ...
  4. 123 III 332
    Relevanz
    52. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 13. August 1997 i.S. H. (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche (Art. 93 SchKG). Die Rechtsprechung des Sachrichters, welche dem erwerbstätigen unterhaltspflichtigen Ehegatten auf jeden Fall das betreibungsrechtliche Existenzminimum belässt, ändert nichts daran, dass - entspreche...
  5. 93 III 18
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    4. Auszug aus dem Entscheid vom 31. Januar 1967 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG: Berechnung des Notbedarfes. Beiträge an eine Pensionskasse dürfen nur soweit vom pfändbaren Lohn abzogen werden, als sie vom Schuldner zwangsweise geleistet werden.
  6. 111 III 13
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    4. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Februar 1985 i.S. W. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche (Art. 93 SchKG). Wird für Unterhaltsansprüche in das Existenzminimum des Schuldners eingegriffen, so mag auch eine an sich geringe Differenz bei der Berechnung der pfändbaren Quote (in casu Fr. 53.05) Anlass zur Abän...
  7. 83 III 99
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    26. Entscheid vom 29. August 1957 i.S. Siebenmann.
    Regeste [D, F, I] Zahlungen an ein Betreibungsamt (Art. 12 SchKG) gelten als dem betreibenden Gläubiger geleistet und können (z.B. wegen Irrtums) grundsätzlich nur beim Richter angefochten werden. Bei Zahlung durch einen Dritten, zumal wenn sie unter dem Namen des Schuld...
  8. 82 III 110
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    31. Entscheid vom 8. September 1956 i.S. Regli.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. 1. Art. 93 SchKG kennt keinen Vorrang von unterhalts- gegenüber unterstützungsberechtigten Personen. Zur Familie des Schuldners gehören auch die mit ihm zusammenlebenden Eltern. 2. Ob ausser dem Schuldner noch Geschwister desselben zur Unt...
  9. 90 III 33
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Entscheid vom 8. Juni 1964 i.S. Schumacher
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Berechnung der pfändbaren Quote. Art. 93 SchKG. Bei der Feststellung des pfändbaren Lohnbetrages ist auf den Lohn abzustellen, den der Schuldner wirklich ausbezahlt erhält. Von der Arbeitgeberin ohne Zutun des Schuldners abgezogene pauscha...
  10. 102 III 10
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    3. Entscheid vom 21. Januar 1976 i.S. A.X.
    Regeste [D, F, I] Armenrecht (Art. 152 OG); Beweismittel und Beweiserhebung im betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren; Nova (Art. 79 Abs. 1 zweiter Satz OG); Ermittlung des pfändbaren Einkommens (Art. 93 SchKG). 1. Im Rekursverfahren gemäss Art. 78 ff. OG besteht wed...

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