Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
1245 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://08-11-2019-5A_893-2019
  1. 80 III 74
    Relevanz
    14. Entscheid vom 29. Juni 1954 i.S. Stoeker und Konsorten.
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines bestrittenen Erbanspruchs vom Betreibungsamt widerrufen wegen rechtskräftiger Abweisung der erbrechtlichen Klage des Schuldners. Leere Pfändungsurkunde (Art. 115 Abs. 1 SchKG). Hat diese als nichtig zu gelten, a) weil der Erbanspruch gepf...
  2. 85 III 14
    Relevanz
    4. Entscheid vom 20. Februar 1959 i.S. Näpflin.
    Regeste [D, F, I] Ist die trotz Rechtsvorschlag erfolgte Fortsetzung der Betreibung nur auf rechtzeitige (innert zehn Tagen seit Zustellung der Pfändungsurkunde eingereichte) Beschwerde hin oder von Amtes wegen aufzuheben?
  3. 83 III 131
    Relevanz
    35. Entscheid vom 18. Oktober 1957 i.S. S.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren. Wenn der Schuldner nicht den ausschliesslichen Gewahrsam hat, sondern den Gewahrsam mit dem Drittansprecher teilt, ist das Widerspruchsverfahren nach Art. 109 SchKG durchzuführen und dem Schuldner nicht gemäss Art. 106 SchKG Frist...
  4. 91 III 81
    Relevanz
    16. Entscheid vom 3. Dezember 1965 i.S. Heiss.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. 1. Wohnt der Schuldner nicht im Kreis des die Betreibung durchführenden Amtes, so steht es diesem Amte frei, eine Lohnpfändung selber (nach Abklärung der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Weg der Rechtshilfe) zu vollziehen ...
  5. 88 III 125
    Relevanz
    18. Entscheid vom 30. November 1962 i.S. RST Revisions-, Steuerberatungs- und Treuhand AG
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG) im Falle, dass ein Dritter die gepfändeten Forderungen als ihm zustehend beansprucht. Parteirollenverteilung. Massgebendes Kriterium. Die Betreibungsbehörden haben auf Grund einer summarischen Prüfung der Akten...
  6. 84 III 29
    Relevanz
    10. Entscheid vom 25. April 1958 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung zugleich für eine Alimenten- und eine gewöhnliche Betreibung ohne Berücksichtigung der laufenden, das Existenzminimum voll in Anspruch nehmenden Alimentenverpflichtung: Aus den Lohneingängen ist vorab die Ah.mentenbetreibung zu befriedigen.
  7. 109 III 14
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 20. April 1983 i.S. Bär (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändungsankündigung. 1. Beginn der Beschwerdefrist gegen die Pfändungsankündigung bei Widerruf des Rückzugs des Rechtsvorschlages (E. 1 und 2). 2. Wurde dem Schuldner in einer Verfügung unmissverständlich die Fortsetzung der Betreibung angekündigt, lös...
  8. 119 III 93
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. August 1993 i.S. X. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Provisorische Anschlusspfändung (Art. 281 Abs. 1 SchKG). Hat der Arrestgläubiger innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der provisorischen Rechtsöffnung kein Fortsetzungsbegehren gestellt und werden die Arrestgegenstände in der Folge für einen andern Gläubi...
  9. 85 III 165
    Relevanz
    35. Auszug aus dem Entscheid vom 12. Oktober 1959 i.S. Sutter.
    Regeste [D, F, I] Ein mündlich bei der Zustellung des Zahlungsbefehls dem Betreibungsgehilfen oder Postboten gegenüber erklärter Rechtsvorschlag ist sogleich wirksam und gilt als beim Betreibungsamt selbst erhoben. Mit Rücksicht hierauf kann sich der Schuldner beschweren...
  10. 91 III 57
    Relevanz
    12. Entscheid vom 28. Mai 1965 i.S. Zollinger.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziffer 5 SchKG. Hat der Schuldner bei einem Arrestvollzug die Unpfändbarkeit einer Forderung geltend gemacht, so hat das Betreibungsamt die Feststellungen, die eine Beurteilung der Unpfändbarkeit ermöglichen, von Amtes wegen zu treffen; und zwar...

Suchtipp

In der Dokumentenansicht können Sie mit einem Tastendruck auf 'n' zur nächsten und mit 'p' zur vorherigen Fundstelle im Dokument springen.