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961 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://30-01-2014-5A_834-2013
  1. 120 III 71
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    23. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. August 1994 i.S. H. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 10 und 13 SchKG; Art. 93 SchKG; beschränkte Pfändbarkeit und Verarrestierbarkeit von Leistungen aus beruflicher Vorsorge nach Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses. Leistungen aus beruflicher Vorsorge sind nur vor Eintritt des lei...
  2. 115 III 45
    Relevanz
    10. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. September 1989 i. S. M.-B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 SchKG. Kapitalabfindungen der beruflichen Vorsorge unterliegen der beschränkten Pfändbarkeit von Art. 93 SchKG grundsätzlich auch dann, wenn sie bereits ausbezahlt wurden (E. 1). Art. 95 SchKG. Forderungen, die aus einer Kapitalabfindung erworbe...
  3. 115 III 103
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 18. August 1989 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung der dem Ehegatten nach Art. 159, 163 und 164 ZGB zustehenden Beträge. 1. Ein sich aus der ehelichen Beistandspflicht ergebender Anspruch ist nicht pfändbar, soweit er nicht zum ehelichen Unterhalt im Sinne von Art. 163 oder 164 ZGB gehört (E. 3...
  4. 85 III 43
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    10. Auszug aus dem Entscheid vom 26. März 1959 i.S. Hunziker.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). Soweit die wirklichen Bezüge des Schuldners nach Abzug der notwendigen Gewinnungskosten das Existenzminimum übersteigen, sind sie ohne Rücksicht darauf, ob der Dienstvertrag sie als Lohn oder als Spesenersatz bezeichnet, al...
  5. 88 III 53
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    10. Entscheld vom 28. Mai 1962 i.S. von Euw.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, pfändbare Quote, Art. 93 SchKG. Eine Suva-Unfallrente ist, obwohl selber unpfändbar, zum Verdienst des Schuldners hinzuzurechnen mit der Folge, dass der Verdienst soweit pfändbar ist, als er den durch die Rente nicht gedeckten Teil des Not...
  6. 92 III 6
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    2. Auszug aus dem Entscheid vom 30. März 1966 i.S. Glauser.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. Die Pfändung einer Forderung des Schuldners für persönliche Arbeit, die er im Lauf der letzten Jahre geleistet hat, untersteht dem Art. 93 SchKG. Eine solche Forderung ist nur insoweit unpfändbar, als der Schuldner wegen sei...
  7. 114 III 83
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    25. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 18. Oktober 1988 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung des der Ehefrau nach Art. 164 ZGB zustehenden Betrages zur freien Verfügung. Der Betrag zur freien Verfügung im Sinne des Art. 164 ZGB gehört zum ehelichen Unterhalt. Er soll dem haushaltführenden, kinderbetreuenden Ehegatten ohne Erwerbseinkom...
  8. 100 IV 197
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    49. Urteil des Kassationshofes vom 31. Oktober 1974 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden gegen Infanger.
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 3 StGB. Widerruf des bedingten Strafvollzugs. Nichtbefolgen der Weisung, den Schaden zu ersetzen.
  9. 112 II 433
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    70. Urteil der I. Zivilabteilung vom 11. Dezember 1986 i.S. W. Inkasso AG gegen A. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Abs. 2 ZGB, 20 Abs. 2 OR. Nichtige Globalzession. 1. Tragweite des Bestimmtheitserfordernisses als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Globalzession künftiger Forderungen. Frage offengelassen (E. 2). 2. Eine zeitlich und gegenständlich unbeschränkt...
  10. 98 III 12
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    2. Bescheid vom 7. September 1972 an die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG); Höchstdauer. Künftiger Lohn kann in einem bestimmten Betreibungsverfahren höchstens für ein Jahr seit dem Pfändungsvollzug gepfändet werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Im Falle der Teilnahme mehrerer Gläubiger (Art. 1...

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