Regeste
Rechtsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen.
Gilt ein Vertrag über ein Kaufsrecht, das erst nach dem Ableben des Verpflichteten ausgeübt werden kann, als Rechtsgeschäft unter Lebenden oder als solches von Todes wegen? Die Abgrenzung hat nicht schematisch auf Grund eines abstrakten Kriteriums, sondern einer Würdigung aller Umstände des konkreten Falles zu erfolgen.
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