Avis important:
Les versions anciennes du navigateur Netscape affichent cette page sans éléments graphiques. La page conserve cependant sa fonctionnalité. Si vous utilisez fréquemment cette page, nous vous recommandons l'installation d'un navigateur plus récent.
Retour à la page d'accueil Imprimer
Ecriture agrandie
 

Regeste

Art. 31 und Art. 32quater Abs. 1 BV; Verweigerung des Wirtschaftspatentes für eine Diskothek.
1. Bei der Prüfung des Bedürfnisses ist gegebenenfalls zwischen Untergruppen von Gastwirtschaftskategorien zu unterscheiden. Dies gilt nicht nur bezüglich der wirtschaftspolitisch motivierten Bedürfnisklausel, sondern auch bei der Prüfung des Bedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs (E. 4c).
2. Ist von der Eröffnung eines Nachtlokals eine erhebliche Störung der Nachtruhe zu erwarten, so darf hiefür ein Wirtschaftspatent verweigert oder die Bewilligung einer verlängerten Öffnungszeit (über die Polizeistunde hinaus) abgelehnt werden. Erforderlich ist jedoch eine konkrete Abklärung der zu erwartenden Immissionen (E. 4e).

contenu

document entier
regeste: allemand français italien

références

Article: Art. 31 und Art. 32quater Abs. 1 BV