Regeste
Art. 55 BV und Meinungsäusserungsfreiheit; Verteilen von Propagandamaterial.
Es verstösst nicht gegen die Verfassung, das Verteilen von Propagandamaterial an die Ratsmitglieder unmittelbar vor dem Eingang des Sitzungsgebäudes der Bewilligungspflicht zu unterstellen.