Regeste
Art. 137 Ziff. 2 Abs. 4 StGB.
Begriff der besondern Gefährlichkeit des Täters.
Es genügt, wenn mehrere Tatumstände gesamthaft betrachtet das qualifizierende Merkmal offenbaren.
document entier
regeste:
allemand
français
italien
Article: Art. 137 Ziff. 2 Abs. 4 StGB