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Ecriture agrandie
 

Regeste

Staatsrechtliche Beschwerde.
Zur Frage der Legitimation des Geschädigten im Strafprozess (Erw. 1).
Inwieweit ist derjenige, der in der Sache selbst nicht legitimiert ist, zur Rüge von Verfahrensmängeln legitimiert? (Erweiterung der Rechtsprechung; Erw. 2).
Rechtliches Gehör.
Eine Rechtsmittelinstanz ist zum Eintreten auf Rügen und Anträge nur insoweit verpflichtet, als sie zu deren Beurteilung zuständig ist (Erw. 3).
Strafverfahren im Kanton Basel-Landschaft:
- Zuständigkeit des Obergerichts als Beschwerdeinstanz gegenüber Einstellungsbeschlüssen der Überweisungsbehörde (Erw. 3).
- Stellung des Geschädigten im Untersuchungsverfahren (Erw. 4).