Avis important:
Les versions anciennes du navigateur Netscape affichent cette page sans éléments graphiques. La page conserve cependant sa fonctionnalité. Si vous utilisez fréquemment cette page, nous vous recommandons l'installation d'un navigateur plus récent.
Retour à la page d'accueil Imprimer
Ecriture agrandie
 

Regeste

1. Der Vermögensüberschuss einer Erbschaft kann Gegenstand eines Vermächtnisses sein.
2. Ein mehreren Personen zugewendetes Vermächtnis ist nur dann gültig, wenn der Erblasser selbst alle Vermächtnisnehmer bezeichnet hat. Grundsätzlich muss er auch selber das Mass der Beteiligung der einzelnen Bedachten bestimmt haben. Immerhin ist beim Fehlen einer abweichenden Angabe die Zuweisung zu gleichen Teilen zu vermuten.