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Ecriture agrandie
 

Regeste

Diese Zusammenfassung existiert nur auf Französisch.



Inhaltsangabe des BJ


(4. Quartalsbericht 2022)

Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK); Familiennachzug.

Die Beschwerde betrifft die Ablehnung des Gesuchs des Beschwerdeführers, eines Flüchtlings sudanesischer Herkunft, seiner Tochter gemäss Artikel 51 des Asylgesetzes Asyl zu gewähren und ihr eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Der Beschwerdeführer reiste 2014 in die Schweiz ein. Die Schweizer Behörden erkannten ihn als Flüchtling an und gewährten ihm 2016 Asyl. Seine Tochter wurde 2014 geboren. Der Beschwerdeführer behauptet, er habe sich von der Mutter getrennt und diese habe ihre Tochter im Alter von sechs Wochen bei ihm zurückgelassen, bevor sie den Sudan in Richtung Australien verlassen habe. Sie sei nur sehr sporadisch mit ihrer Tochter in Kontakt gewesen. Als seine Tochter drei Monate alt gewesen sei, habe er aus dem Sudan fliehen und sie bei seiner Mutter zurücklassen müssen. Seit deren Tod im Jahr 2019 befinde sich seine Tochter bei seiner Schwester. Der Beschwerdeführer trägt vor, seine Schwester könne sich nicht mehr um sie kümmern. Die Schweizer Behörden lehnten den Antrag, seiner Tochter Asyl zu gewähren, mit der Begründung ab, dass die Beziehung zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Tochter keinen Anspruch auf Familienasyl im Sinne von Artikel 51 Asylgesetz begründen könne. Die Schweizer Behörden waren der Ansicht, es bestünden Zweifel, ob die Bedingung der Trennung aufgrund von Flucht erfüllt sei, insbesondere weil nicht von einem tatsächlich gelebten Familienleben vor der Flucht des Beschwerdeführers ausgegangen werden könne. Vor dem Gerichtshof machte der Beschwerdeführer geltend, dass die Verweigerung der Familienzusammenführung mit seiner Tochter sein Recht auf Achtung seines Familienlebens aus Artikel 8 der Konvention verletze. Zudem habe er nicht über eine wirksame Beschwerde gemäss Artikel 13 der Konvention verfügt. Die Parteien haben in diesem Fall eine gütliche Einigung erzielt. Verfahren eingestellt.