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Scrittura aggrandita
 

Regeste

Klage auf Leistungen der Versicherungskasse für das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung.
1. Die Klage beim Bundesgericht richtet sich gegen die Eidgenossenschaft (Erw. 1).
2. Berechnung der Klagefrist, wenn die Verwaltung den Anspruch des Versicherten zunächst nicht bestritten hat (Erw. 2).
3. Wird der Versicherte wegen Verfehlungen, die er im Amte begangen hat, in eine Stellung mit niedrigerer Besoldung versetzt, so kann der bisherige versicherte Verdienst mit Zustimmung der Wahlbehördebeibehalten werden. Die Zustimmung kann auch durch konkludentes Verhalten bekundet werden. Wenn sie einmal erteilt worden ist, dürfen der versicherte Verdienst und die Rente nicht mehr herabgesetzt werden (Erw. 3-5).
4. Verzinsung der rückständigen Rentenbeträge (Erw. 6).