Regeste
Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 277 BStP.
Die kantonale Behörde hat bei Verweigerung des bedingten Strafvollzuges wegen Einsichtslosigkeit des Täters in ihrem Urteil darzulegen, inwiefern sich dieser einsichtslos gezeigt hat.
documento intero
regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 277 BStP