Regeste
Bedingter Strafvollzug.
Die angerechnete Untersuchungshaft wird einer verbüssten Freiheitsstrafe im Sinne von Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB gleichgestellt.
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tedesco
francese
italiano
Articolo: Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 StGB