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Scrittura aggrandita
 

Regeste

Stimmrecht (Grossratswahlen); Proporzsystem; Quorum.
- Einschränkungen des Verhältniswahlverfahrens durch das System des Quorums (E. 4c).
- Quorum und Festlegung der Höhe der Sperrklausel im Kanton Wallis (E. 4d).
- Die verhältnismässige Vertretung nach Distrikt ist nicht willkürlich, sondern durch die geschichtliche Entwicklung des Kantons bedingt; die Ungleichheiten, die bei der Anwendung des Quorums zwischen den verschiedenen Distrikten entstehen können, sind eine Folge des Art. 84 KV-VS.
- Das Quorum von 10%, das das Walliser Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen festsetzt, ist hoch aber mit dem Proporzsystem des kant. Verfassungsrechts nicht unvereinbar (E. 6).