Avviso importante:
Le versioni vecchie di Netscape non sono in grado di mostrare i grafici. La funzionalità della pagina web è comunque garantita. Se volesse utilizzare frequentemente questa pagina, le raccomandiamo di installare un browser aggiornato.
Ritorno alla pagina principale Stampare
Scrittura aggrandita
 

Regeste

Haftung des Reiseveranstalters.
1. Vereinigung von Berufungsverfahren aus Gründen der Prozessökonomie (E. 1).
2. Ob ein Reiseveranstaltungs- oder ein blosser Reisevermittlungsvertrag vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalles und aus der Sicht des Kunden zu beurteilen (E. 4).
3. Vereinbarung über eine zusätzliche Reise (Flugsafari), von der ungewiss ist, wer den Teilnehmern gegenüber als Vertragspartner aufgetreten ist und daher für einen Unfall haftet. Umstände, die für eine Haftung des Hauptveranstalters sprechen (E. 5).