Regeste
Zustellung einer Schätzungsurkunde (Art. 34 und Art. 64 ff. SchKG ).
Die Schätzungsurkunde ist den am Betreibungsverfahren Beteiligten als Mitteilung und nicht als Betreibungsurkunde zuzustellen.
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regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo:
Art. 34 und