Regeste
Art. 35 Abs. 1 IVG.
- Auch die Kinder aus erster Ehe des Mannes einer Invalidenrentenbezügerin geben grundsätzlich Anrecht auf Zusatzrenten.
- Die französische Fassung des Art. 31 Abs. 1 IVV ist in einem Punkt zu restriktiv.
documento intero
regesto:
tedesco
francese
italiano
Articolo: Art. 35 Abs. 1 IVG, Art. 31 Abs. 1 IVV