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Scrittura aggrandita
 

Regeste

Diese Zusammenfassung existiert nur auf Französisch.

SUISSE: Art. 5 par. 4 CEDH. Internement du requérant à des fins d'assistance décidé par l'autorité tutélaire et durée d'examen des demandes d'élargissement.

L'obligation d'obtenir une décision administrative de l'autorité tutélaire avant de pouvoir introduire un recours devant un tribunal a eu pour effet de priver le requérant de son droit à ce qu'il soit statué à bref délai sur sa privation de liberté (ch. 56 - 67).
Conclusion: violation de l'art. 5 par. 4 CEDH.



Inhaltsangabe des BJ


(4. Quartalsbericht 2015)

Recht auf Überprüfung der Rechtmässigkeit des Freiheitsentzuges innert kurzer Frist (Art. 5 Abs. 4 EMRK); Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK); Fürsorgerische Freiheitsentziehung.

Die Angelegenheit betraf eine Klinikeinweisung des Beschwerdeführers durch die Vormundschaftsbehörde im Rahmen einer (altrechtlichen) fürsorgerischen Freiheitsentziehung und die Dauer der Überprüfung seiner Entlassungsbegehren. Der Beschwerdeführer behauptete insbesondere eine Verletzung von Artikel 5 Absatz 4 EMRK, weil er vor der Anrufung eines Gerichts zunächst eine Entscheidung der Vormundschaftsbehörde habe erwirken müssen. Weiter rügte er in Bezug auf seinen Haftentlassungsantrag die Verletzung seines Rechts auf eine begründete Entscheidung (Art. 6 Abs. 1 EMRK).

Vorliegend dauerte es nach dem ersten Antrag auf Entlassung beinahe fünf Monate, bis eine Entscheidung erging, die es dem Beschwerdeführer ermöglichte, ein Gericht anzurufen. Was die Einreichung eines Rechtsmittels betrifft, erlaubt dieses lediglich die Prüfung eines Anspruchs auf Schadenersatz und Genugtuung, nicht aber die Anordnung der Entlassung. Vorliegend verletzt daher die Pflicht des Beschwerdeführers, vor der Anrufung eines Gerichts die Entscheidung der Verwaltung zu erwirken, dessen Recht auf Entscheidung über seine Freiheitsentziehung innerhalb kurzer Frist. Verletzung von Artikel 5 Absatz 4 EMRK (einstimmig).

Die behauptete Verletzung von Artikel 6 Absatz 1 EMRK wies der Gerichtshof als offensichtlich unbegründet ab (einstimmig).

contenuto

decisione CorteEDU intera
regesto (tedesco)

referenze

Articolo: Art. 5 par. 4 CEDH