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Scrittura aggrandita
 

Regeste

Diese Zusammenfassung existiert nur auf Französisch.

  SUISSE: Art. 8 CEDH. Rejet d'une demande de regroupement familial.

  L'affaire concerne le refus des autorités suisses d'accorder une autorisation d'établissement au fils d'un ressortissant égyptien naturalisé suisse.
La Cour estime que les instances nationales ont examiné de manière trop succincte l'intérêt de l'enfant et ont avancé un raisonnement plutôt sommaire pour justifier leurs décisions. Selon les juges strasbourgeois, le Tribunal fédéral aurait dû prendre davantage en considération le bien de l'enfant dans sa pesée des intérêts en présence (ch. 53-54).
Conclusion: violation de l'art. 8 CEDH.



Inhaltsangabe des BJ


(4. Quartalsbericht 2016)

Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK); Verweigerung des Familiennachzugs.

Die Sache betrifft die Weigerung der Schweizer Behörden, dem ägyptischen Sohn eines in der Schweiz wohnhaften, ägyptisch-schweizerischen Doppelbürgers, im Rahmen des Familiennachzuges eine Aufenthaltsbewilligung zu gewähren. Der Vater hatte Ägypten verlassen, um in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen, und dabei den Sohn in der Obhut der Mutter zurückgelassen. Nach der Heirat einer schweizerischen Staatsbürgerin erhielt er in der Folge das Schweizer Bürgerrecht. Sein Sohn besuchte ihn zunächst mit einem Touristenvisum für drei Monate in der Schweiz. Ein Jahr später wurde dem Sohn im Rahmen des Familiennachzuges erneut ein Besuch des Vaters gewährt, der den Sohn aber infolge eines Konfliktes mit der Stiefmutter nach Ägypten zurückschickte. Nachdem sich der Vater von seiner schweizerischen Ehefrau getrennt hatte, stellte er neuerlich ein Gesuch um Familiennachzug für seinen Sohn, für den er nach ägyptischem Recht das Sorgerecht besass. Die Behörden lehnten dieses ab. Vor dem EGMR rügten die Bf., die Ablehnung des Gesuchs durch die schweizerischen Behörden verstosse gegen Art. 8 EMRK. Der EGMR stellte fest, dass die Frage nicht eindeutig beantowrtet werden könne, ob das Interesse der Bf. auf Familiennachzug oder das öffentliche Interesse, die Einwanderung zu kontrollieren, höher zu gewichten sei. Gleichwohl hätten die innerstaatlichen Gerichte die Interessen des Sohnes - damals noch minderjährig - nur knapp geprüft und ihren Entscheid lediglich summarisch begründet. Das Bundesgericht habe dem Interesse des Kindes zu wenig Gewicht zukommen lassen. Verletzung von Art. 8 EMRK (einstimmig).

contenuto

decisione CorteEDU intera
regesto (tedesco)

referenze

Articolo: Art. 8 CEDH