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Scrittura aggrandita
 

Regeste

Kantonales Steuerrecht. Wirtschaftliche Betrachtungsweise, Willkür.
Im Falle der Steuerumgehung dürfen die Steuerbehörden ohne Willkür auf den wirtschaftlichen Sachverhalt statt auf die zivilrechtliche Form abstellen. Ein Darlehen, das eine A.-G. bei der Gründung von dem sie beherrschenden Aktionär erhält, darf daher dem steuerbaren Kapital zugerechnet werden, wenn die A.-G. zum Zwecke der Steuerumgehung mit einem unzureichenden Grundkapital ausgestattet worden ist (Erw. 2).
Anwendung dieser Grundsätze auf eine Immobiliengesellschaft (Erw. 3).
Rechtsungleiche Behandlung? (Erw. 4).