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100 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://86-IV-175
  1. 86 IV 175
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. August 1960 i.S. Winiger gegen Hofmann.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 2 StGB. An den Beweis des guten Glaubens sind geringere Anforderungen zu stellen, wenn die ehrverletzende Äusserung im Prozess zur Wahrung berechtigter Interessen getan worden ist.
  2. 116 IV 205
    Relevanz
    39. Urteil des Kassationshofes vom 12. September 1990 i.S. A. und B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB; üble Nachrede, Gutglaubensbeweis. Wird gegen einen Anzeigeerstatter aufgrund seiner Anzeige eine Ehrverletzungsklage erhoben, so dürfen an den Gutglaubensbeweis keine strengen Anforderungen gestellt werden; insbesondere dann nicht, wenn d...
  3. 107 IV 34
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. März 1981 i.S. M. und Kons. gegen Z. und Kons. (Nichtigkeitsbeschwerde).
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 2 StGB. Anforderungen an den Beweis des guten Glaubens, wenn die ehrverletzende Äusserung im Prozess zur Wahrung berechtigter Interessen getan worden ist.
  4. 106 IV 115
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. April 1980 i.S. Schawinski gegen Bourgknecht (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB. Üble Nachrede; Wahrheitsbeweis. 1. Im Gegensatz zum Gutgläubigkeitsbeweis kann der Wahrheitsbeweis sich auf Umstände stützen, die dem Täter erst nach der eingeklagten Äusserung bekannt werden oder sich aus einer späteren Abklärung ergeben...
  5. 85 IV 182
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. September 1959 i. S. Bossi gegen Iklé und Müller.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB, üble Nachrede. Auch wer sich in Wahrung berechtigter Interessen äussert, entgeht der Strafe nur, wenn er beweist, dass die Ausserung wahr ist oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten.
  6. 118 IV 153
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. April 1992 i.S. M. gegen F. (Nichtigkeitsbeschwerde).
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 1 und Ziff. 2, Art. 175 StGB; üble Nachrede gegen einen Verstorbenen. Weiterverbreitung durch Berichterstattung in der Presse. 1. Der Vorwurf der landesverräterischen Putschplanung, erhoben gegenüber einem schweizerischen Offizier für das...
  7. 116 IV 211
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Juli 1990 i.S. Z. gegen W. und Fondation W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 und 32 StGB; üble Nachrede durch eine Prozesspartei. 1. Wer anlässlich eines Vermittlungs- oder Gerichtsverfahrens ehrenrührige Behauptungen aufstellt, kann sich über den Entlastungsbeweis von Art. 173 Ziff. 2 StGB hinaus auf die entsprechenden...
  8. 123 IV 97
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 25. April 1997 i.S. Verein gegen Tierfabriken gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 32 StGB, 173 StGB. Rechtfertigung einer unwahren ehrverletzenden Äusserung durch Amtspflicht. Voraussetzungen; Verhältnis zum Gutglaubensbeweis (E. 2c).
  9. 98 IV 86
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    17. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Juli 1972 i.S. G. gegen Z.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 1 StGB. 1. Der Vorwurf des Ehebruchs berührt die Geltung des Betroffenen als ehrbarer Mensch und ist folglich ehrverletzend (Erw. 2). 2. Die Art. 173 ff. StGB sind auf ehrverletzende Äusserungen, die in einem Verfahren vor einem kantonale...
  10. 102 IV 176
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. August 1976 i.S. Meier gegen Hubatka.
    Regeste [D, F, I] Ehrverletzung durch die Presse Art. 173 Ziff. 2 StGB 1. Wahrheitsbeweis Für die Verdächtigung (oder die Weiterverbreitung) gibt es keinen besondern Wahrheitsbeweis. Dieser besteht im Nachweis der ehrenrührigen Tatsachen, nicht im Nachweis der Verdachtsm...

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